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Bundesnetzagentur informiert mit Frühwarnsystem – fünf neue Indikatoren

Um in den kommenden Monaten tagesaktuell einen Überblick über die Gasversorgungssicherheit zu gewährleisten, hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ein Frühwarnsystem eingeführt: Fünf unterschiedliche Indikatoren bilden jeweils die gegenwärtige Gasversorgungslage ab.

Das HKW in Würzburg, Foto: WVV

Die Bundesnetzagentur hilft allen Marktakteuren dabei, die aktuelle Lage der Gasversorgung in Deutschland besser einschätzen zu können. Im Rahmen des Notfallplans Gas dienen fünf neue Indikatoren als Anhaltspunkte für die Lagebewertung. Wie bei einem Tachometer lässt sich anschaulich an fünf verschiedenen Zeigern jederzeit der neueste Stand ablesen. Dabei werden drei Stufen unterschieden: „stabil“, „angespannt“ und „kritisch“.

Am 23. Dezember 2022 stellte sich der Stand wie folgt dar:

Drei Stufen bewerten die Lage


Indikator 1:
„Temperaturprognose“. Als wichtiger Frühindikator liefert sie die Einschätzung, wie hoch der Bedarf an Gas in den kommenden Wochen sein wird. Eine Temperaturveränderung von nur einem Grad Celsius hat etwa einen Mehr- oder Minderverbrauch von rund einer Terrawattstunde (TWh) in der Woche zur Folge. Die Einordnung in eine der drei Stufen ist davon abhängig, wie der Vergleich der prognostizierten Durchschnittstemperatur der kommenden sieben Tage zum Durchschnitt der Jahre 2018–2021 ausfällt. Liegt die Prognose etwa 2 Grad unter dem Durchschnitt der vergangenen Jahre, müsste beispielsweise die Stufe „kritisch“ geschaltet werden. „Stabil“ fällt sie aus, wenn sie über dem Schnitt liegt, „angespannt“ bei 0–2 Grad über dem vergleichenden Durchschnittswert.


Indikator 2: „Gasverbrauch“. BNetzA-Chef Klaus Müller fordert vehement dazu auf, Gas einzusparen, und er korrigiert gleichzeitig das Sparziel nach oben: Als „stabil“ wird die Lage nur noch bewertet, wenn temperaturbereinigt mehr als 25 Prozent Erdgas, nicht wie bisher 20 Prozent, eingespart werden. „Angespannt“ gilt bei einer Einsparung zwischen 15 und 25 Prozent, „kritisch“ bei weniger als 15 Prozent.


Indikator 3: „Speicherfüllstände“. Weil die gefüllten Speicher Schwankungen beim Gasverbrauch ausgleichen, fungieren sie als Puffer für den Markt. Bei ihrer Bewertung orientiert sich die BNetzA an den gesetzlichen Vorgaben: „Stabil“ entspricht einem Füllstand über dem Speicherpfad mit 55-Prozent-Ziel, der für den 1. Februar 2023 zu erwarten ist. Als „kritisch“ wird eine Befüllung unter dem Speicherpfad mit 40-Prozent-Ziel bewertet, als „angespannt“ ein Füllstand zwischen den beiden genannten Speicherpfaden. Eine „kritische“ Lage hätte Gegenmaßnahmen zur Folge. Denn wäre ein kaltes Frühjahr zu erwarten, ließe sich eine Gasmangellage nicht ausschließen und auch die Befüllung der Gasspeicher für den Winter 2023/2024 könnte beeinträchtigt sein.
Die täglichen Gasimporte und -exporte erfahren keine gesonderte Bewertung, die geplante Inbetriebnahme von LNG-Terminals zum Jahresende sind im Rahmen von Modellierungen der BNetzA-Mitarbeitenden eingeplant.


Indikator 4:
„Nachbarländer“. Die europäischen Länder handeln gegenseitig mit Gas und sie sind aufeinander angewiesen. Sollte ein EU-Mitgliedsstaat die Notfallstufe ausrufen, sind die EU-Kommission und zuständigen Behörden der Nachbarländer zu informieren. Das betroffene EU-Land kann Solidaritätsmaßnahmen einfordern, etwa eine Steigerung der Gaslieferungen. Stufe „stabil“: Kein Nachbarland ist davon betroffen. „Angespannt“: Ein Nachbarland, in das Deutschland derzeit exportiert oder exportieren kann, hat die Notfallstufe ausgerufen. „Kritisch“: Ein Nachbarland, von dem Deutschland aktuell (eher) importiert, hat die Notfallstufe ausgerufen oder fordert Solidaritätsmaßnahmen ein.


Indikator 5: „Regelenergie“. Behörden-Chef Klaus Müller kennzeichnet diesen Indikator zur Beschaffung von Regelenergie als „das härteste Kriterium“ im neu entwickelten Frühwarnsystem: Um unvorhergesehene Differenzen zwischen Entnahme und Einspeisung auszugleichen, also das Netz stabil zu halten, wird Gas benötigt. Dafür ist der Marktgebietsverantwortliche zuständig, er kauft es normalerweise an der Börse. Ist die benötigte Menge dort nicht verfügbar, greift er zusätzlich auf lang- oder kurzfristig öffentlich ausgeschriebene Produkte zurück. Gelingt es ihm jedoch nicht, ausreichend Regelenergie zu beschaffen, ist ein zentraler Indikator für eine Gasmangellage gegeben: Die Stufe „kritisch“ tritt ein. „Angespannt“ gilt, wenn die an der Börse zu beschaffenden Mengen nicht ausreichen, aber der Regelenergiebedarf durch ausgeschriebene Regelenergieprodukte gedeckt werden kann, „stabil“ ist die Lagebewertung bei erfolgreicher Beschaffung über die Börse.

Tagesaktueller Überblick

Ändert sich die Situation, schlagen einzelne oder mehrere Zeiger um auf „angespannt“ oder „kritisch“, löst das nach Aussage von Klaus Müller aber keinen „Automatismus“ aus. Allein die Bundesregierung entscheidet darüber, ob sie beispielsweise bei nur vier Warnsignalen nach der Alarmstufe des Notfallplans (seit dem 23. Juni 2022 in Kraft) die dritte Stufe, die Notfallstufe, ausruft. Dann würde die Bundesnetzagentur als „Bundeslastverteiler“ tätig und das knappe Erdgas in Raten oder über gezielte Verfügungen zuteilen. Derzeit rechnet aber keiner der Experten ernsthaft mit einer Gasmangellage.
Nutzen Sie das eingeführte Frühwarnsystem: Mit den fünf Indikatoren und der Stufenbewertung bietet es Ihnen einen transparenten Überblick, der tagesaktuell montags bis freitags um 13 Uhr zur Verfügung steht.

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