Wassercent in Bayern: Was sich ab 1. Juli 2026 für Würzburg und die Region ändert

Mainfranken gehört zu den trockensten Regionen Bayerns und leidet verstärkt unter den Folgen des Klimawandels. Mit Wirkung zum 1. Juli 2026 setzt der Freistaat Bayern den Wassercent dem neuen Wassercent ein, um den sorgsamen Umgang mit Grundwasser zu fördern und gleichzeitig Maßnahmen zum Gewässer- und Trinkwasserschutz zu finanzieren.

Es wird trocken in Mainfranken

Mainfranken, insbesondere der Raum Würzburg und das untere Maintal, zählt mit durchschnittlich etwa 500 bis 600 Litern jährlichem Niederschlag pro Quadratmeter zu den trockensten Regionen in Bayern. Am Alpenrand können es bis zu 2.000 Liter sein. Forscher befürchten, dass die Sommerniederschläge in der Klimaregion Spessart-Rhön weiter abnehmen könnten. Und es geht nicht nur um Regen und Schnee. „Durch den voranschreitenden Klimawandel steht unser Grundwasser unter Stress“, sagt Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber. „Auf diese Herausforderung müssen wir reagieren.“

Bayern zieht beim Wassercent nach

Deshalb hat der Bayerische Landtag im Dezember 2025 eine Novelle des Bayerischen Wassergesetzes verabschiedet. Neben Änderungen beim Hochwasserschutz und in der Verwaltung soll das Gesetz die öffentliche Trinkwasserversorgung in Bayern weiter stärken. Wichtigster Baustein der Gesetzesnovelle ist der Wassercent, ein Wasserentnahmeentgelt in Höhe von ein paar wenigen Cent pro entnommenem Kubikmeter Grundwasser. „Der Wassercent gibt unserem wichtigsten Lebensmittel einen Wert“, so Glauber. „Die Einnahmen werden zweckgebunden für Maßnahmen zum Wasserschutz und für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung verwendet.“ Eine entsprechende Abgabe gab es bisher in 13 der 16 Bundesländer. Zuletzt hatten lediglich Bayern, Hessen und Thüringen darauf verzichtet; Bayern setzt nun mit Wirkung zum 1. Juli 2026 als 14. Bundesland den Wassercent um.

Das ändert sich ab dem 1. Juli 2026 für Wasserkunden der WVV

Mit der Novelle des Bayerischen Wassergesetzes wird zum 1. Juli 2026 ein Wasserentnahmeentgelt in Bayern eingeführt. Das wirkt sich auf den Trinkwasserpreis für den Endverbraucher aus.

Ab 1. Juli 2026 werden daher die Trinkwasserpreise für die Stadt Würzburg und den Markt Zell am Main angehoben. Der Verbrauchspreis steigt um 0,15 (netto) bzw. 0,16 Euro (brutto) pro Kubikmeter. Die Grundpreise bleiben unverändert. Die neuen Preisblätter sind unter wvv.de/trinkwasser veröffentlicht.

Beispielrechnung

HaushaltsgrößeJahresverbrauchErhöhung pro Jahr bei 0,15 €/m3 (netto)Mehrkosten pro Monat (brutto)
1 Person50,00 m37,50 €0,67 €
2 Personen100,00 m315,00 €1,34 €
3 Personen150,00 m322,50 €2,01 €
4 Personen200,00 m330,00 €2,68 €

Für Fragen steht die WVV ihren Kundinnen und Kunden gerne zur Verfügung: Entweder direkt vor Ort im WVV-Kundenzentrum oder über einen Rückruftermin unter wvv.de/rueckruf.

FAQs zum Wassercent Bayern

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Was sind die Ziele des Wasserentnahmeentgelts „Wassercent“?

Der Wassercent soll zu einem möglichst schonenden Umgang mit unserem Grundwasser beitragen. Wasser ist kostbar. Das wird auch in Bayern in letzter Zeit immer deutlicher. Ziel ist es, einen auf der jährlichen Entnahmemenge basierenden, jährlichen Beitrag der wesentlichen Grundwassernutzer mit geringem Verwaltungsaufwand für die Beteiligten zu erheben. Die finanzielle Belastung soll dabei die Nutzer nicht überfordern, jedoch einen spürbaren Beitrag zum verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Grundwasser leisten.

Wer soll den Wassercent bezahlen?

Alle Wassernutzer, die Grundwasser unmittelbar aus einem eigenen Brunnen entnehmen, werden in die Pflicht genommen. Das können öffentliche Wasserversorger sein, aber auch private Entnehmer wie die Industrie – unabhängig davon, wofür das Wasser verwendet wird. Die Bevölkerung, die das Wasser von der öffentlichen Wasserversorgung bezieht, ist kein Entnehmer im Sinne des Wasserentnahmeentgeltes, kann jedoch von den Wasserversorgern an den Kosten beteiligt werden.

Gibt es den sogenannten „Wassercent“ auch in anderen Bundesländern?

Bayern ist mit der Einführung eines Wasserentnahmentgelts das 14. Bundesland und liegt im Erhebungsansatz im durchschnittlichen Bereich im Vergleich zu den anderen Bundesländern. Nur Hessen und Thüringen haben noch kein Wasserentnahmeentgelt. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern erhebt Bayern kein Entgelt für die Entnahme aus Oberflächen-gewässern.

Für was werden die Einnahmen verwendet?

Die Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt werden zweckgebunden für Maßnahmen zum Wasserschutz und für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung verwendet.

Wer soll das Wasserentnahmeentgelt bezahlen?

Alle Wassernutzer, die Grundwasser unmittelbar aus einem eigenen Brunnen entnehmen. Hierunter fallen beispielsweise öffentliche Wasserversorger bzw. -entnehmer (bei uns ist das die TWV), aber auch private Entnehmer wie die Industrie – unabhängig davon, wofür das Wasser verwendet wird. Die Bevölkerung, die das Wasser vom öffentlichen Wasserversorger bezieht, ist kein Entnehmer im Sinne des Wasserentnahmeentgeltes.

Werden durch den „Wassercent“ Lebensmittel teurer?

Die Erhöhungen – sofern Lebensmittelproduzenten ihre Mehrkosten durch den Wassercent auf die Verbraucher umlegen wollen – dürften kaum merklich sein. Auf die „Halbe“ Bier oder auch die 0,75 Liter-Mineralwasserflasche wären es rechnerisch Bruchteile von einem Cent. Bei einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauch von Mineral- und Heilwasser von rund 130 Litern im Jahr lägen die Mehrkosten bei 1,3 Cent pro Kopf und Jahr.

Welche Wasserentnahmen sind ausgenommen?

Bestimmte Wasserentnahmen sollen von der Abgabenpflicht ausgenommen werden. Dazu gehören zum Beispiel Wasserentnahmen aus Brunnen durch die Feuerwehr zum Löschen bei Bränden oder Wasserentnahmen für Nutzungen, die keine Genehmigung benötigen (z. B. Gartenbrunnen) sowie für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für das Tränken von Vieh oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck. Auch Wasserentnahmen zum Kühlen, für die Fischerei oder durch Wasser- und Bodenverbände zur Bewässerung bleiben kostenlos. Zusätzlich sind Wasserentnahmen im Rahmen der Erzeugung erneuerbarer Energien von der Zahlung eines Entgelts ausgenommen. Auch werden Grundwasserentnahmen aus staatlich anerkannten Heilquellen nicht bepreist, soweit das Wasser nicht für die gewerbliche Getränkeabfüllung oder -herstellung verwendet wird.

Im Bereich der landwirtschaftlichen Bewässerung sollen nur nachhaltig wirtschaftende Bewässerungsverbände vom Wassercent befreit werden, einzelne Grundwasserentnehmer mit eigenem Brunnen jedoch nicht. Ebenfalls keine Befreiung gibt es für Landwirte, die ihr Wasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz beziehen. Ansonsten soll es etwa für spezielle Industriezweige keine separaten Regeln geben. Also auch keine Rabatte für Großverbraucher – denn wer viel verbraucht, hat eben auch einen größeren Einfluss auf den Wasserhaushalt.

Für was zahle ich denn heute schon einen Trinkwasserpreis?

Die heutigen Wasserpreise sind eigentlich „Wasserliefergebühren“. Der Bürger zahlt die Infrastruktur und Technik des Wasserversorgers mit, die nötig ist, um das Trinkwasser zu entnehmen, zu speichern, gegebenenfalls aufzubereiten, und zu den Häusern der Verbrau-cher zu leiten. Das Wasser selbst kostete bislang nichts. Mit dem Wassercent bekommt das Wasser selbst bayernweit einen einheitlichen Wert. Die Wasserpreise in Bayern variieren in den Landkreisen nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik (Bericht 2023) von 0,96 Euro bis rund 3 Euro pro 1.000 Liter.

Warum gibt es Kritik am Wassercent?

Kritik an der Novelle des Bayerischen Wassergesetzes kommt unter anderem von Kommunen und Wasserversorgern. So moniert der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (VBEW) pauschale Ausnahmen vom Wassercent und das Fehlen einer genauen Erfassung der tatsächlichen Wasserentnahmemengen. Der Bayerische Bauernverband (BBV) bemängelt, die geplante Abgabe auf Grundwasserentnahmen belaste die Betriebe mit zusätzlichen Kosten und Bürokratie. Er fordert unter anderem eine Ausweitung der Freigrenze und eine klare Zweckbindung der Einnahmen. Dem BUND Naturschutz, der einen Wassercent grundsätzlich begrüßt, ist die Freigrenze von 5.000 Kubikmetern pro Jahr wiederum zu hoch. Außerdem kritisiert er fehlende Kontrollen und fordert digitale Wasserzähler, um echte Steuerungswirkung und mehr Gerechtigkeit zu erreichen.

Das sagt die TWV zum Wassercent

Im Würzburger Raum ist seit 1998 die Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH (TWV) – eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der WVV – für die Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Förderung des wichtigsten Grundnahrungsmittels an die Bürgerinnen und Bürger verantwortlich. Die Versorgung im Sinne der Lieferung des Trinkwassers wird durch die Stadtwerke Würzburg AG (STW) sichergestellt. Das sagt Armin Lewetz, Geschäftsführer der TWV und Vorstand der STW zur Gesetzesnovelle und zum Wassercent Bayern:

„Die Folgen des Klimawandels mit seinen Auswirkungen auf die Wasserwirtschaft sind in Nordbayern und somit auch im Versorgungsgebiet der WVV deutlich sichtbar. Die absolute Niederschlagsmenge und infolgedessen die Grundwasserneubildung sowie die Quellschüttungen gehen zurück. Die veröffentlichte Studie zur Wasserversorgungsbilanz Unterfranken 2035 der Regierung von Unterfranken wie auch aktuelle Forschungsergebnisse des Instituts für Geografie und Geologie der Universität Würzburg bestätige diese Entwicklung deutlich. Am 02.07.2025 wurde die seit 2006 höchste Tagesabgabe an Trinkwasser im Versorgungsgebiet verzeichnet. Derartige Lastfälle können nur beherrscht werden, wenn alle Gewinnungsanlagen verfügbar sind und die Ressourcen durch einen stringenten Trinkwasserschutz erhalten bleiben. Deshalb investiert die TWV aktuell in Wasseraufbereitungsanlagen zur Qualitätssicherung und in neue Hochbehälter zur Versorgungssicherheit. In diesem Zusammenhang ist die Ausweitung unseres Trinkwasserschutzgebietes für die Zeller Quellen unumgänglich und überfällig wie auch die konsequente Vermeidung zusätzlicher Risiken im Einzugsbereich aller Brunnen und Quellen. Maßnahmen für eine sichere Trinkwasserversorgung sind somit bereits heute und nicht erst in Jahrzehnten zwingend erforderlich. Die Einführung des Wassercents hilft an dieser Stelle zur Bewältigung der regionalen Anforderungen nicht unbedingt weiter. Die Anbindung Nordbayerns an ein Fernwassernetz ist eine Aufgabe für die nächste Generation und trägt zur Versorgungssicherheit erst in Zukunft bei. Neben klugen Entscheidungen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung ist auch der bewusste Umgang beim Verbraucher mit entscheidend. Die TWV steht daher im direkten Kontakt zur Bürgerschaft.“

Weitere Artikel

Made with ❤️ in Würzburg