Wassercent in Bayern: Was sich 2026 für Würzburg und die Region ändert

Mainfranken gehört zu den trockensten Regionen Bayerns und leidet verstärkt unter den Folgen des Klimawandels. Mit dem neuen Wassercent will der Freistaat Bayern ab Juli 2026 den sorgsamen Umgang mit Grundwasser fördern und gleichzeitig Maßnahmen zum Gewässer- und Trinkwasserschutz finanzieren.

Es wird trocken in Mainfranken

Mainfranken, insbesondere der Raum Würzburg und das untere Maintal, zählt mit durchschnittlich etwa 500 bis 600 Litern jährlichem Niederschlag pro Quadratmeter zu den trockensten Regionen in Bayern. Am Alpenrand können es bis zu 2.000 Liter sein. Forscher befürchten, dass die Sommerniederschläge in der Klimaregion Spessart-Rhön weiter abnehmen könnten. Und es geht nicht nur um Regen und Schnee. „Durch den voranschreitenden Klimawandel steht unser Grundwasser unter Stress“, sagt Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber. „Auf diese Herausforderung müssen wir reagieren.“

Bayern zieht beim Wassercent nach

Deshalb hat der Bayerische Landtag im Dezember 2025 eine Novelle des Bayerischen Wassergesetzes verabschiedet. Neben Änderungen beim Hochwasserschutz und in der Verwaltung soll das Gesetz die öffentliche Trinkwasserversorgung in Bayern weiter stärken. Wichtigster Baustein der Gesetzesnovelle ist der Wassercent, ein Wasserentnahmeentgelt in Höhe von zehn Cent pro entnommenem Kubikmeter Grundwasser. „Der Wassercent gibt unserem wichtigsten Lebensmittel einen Wert“, so Glauber. „Die Einnahmen werden zweckgebunden für Maßnahmen zum Wasserschutz und für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung verwendet.“ Eine entsprechende Abgabe gab es bisher in 13 der 16 Bundesländer. Zuletzt hatten lediglich Bayern, Hessen und Thüringen darauf verzichtet. Umgesetzt wird der Wassercent Bayern ab Juli 2026.

FAQs zum Wassercent Bayern: Was ist das?

Was soll das Wasserentnahmeentgelt bewirken?

Der Wassercent soll im Rahmen des geänderten Bayerischen Wassergesetzes ab Juli 2026 einen möglichst schonenden Umgang mit der knappen Ressource Grundwasser gewährleisten, indem die Bepreisung Anreize zum Wassersparen setzt. Geplant ist, dass der jährliche Beitrag – basierend auf der jährlichen Entnahmemenge – die Nutzerinnen und Nutzer finanziell nur gering belastet.

Wer soll den Wassercent bezahlen?

Alle Wassernutzer, die Grundwasser unmittelbar aus einem eigenen Brunnen entnehmen, werden in die Pflicht genommen. Das können öffentliche Wasserversorger sein, aber auch private Entnehmer wie die Industrie – unabhängig davon, wofür das Wasser verwendet wird. Die Bevölkerung, die das Wasser von der öffentlichen Wasserversorgung bezieht, ist kein Entnehmer im Sinne des Wasserentnahmeentgeltes, kann jedoch von den Wasserversorgern an den Kosten beteiligt werden.

Was ist der Unterschied zu den bestehenden Wassergebühren?

Die Trinkwasserpreise der Stadt Würzburg und der Marktgemeinde Zell am Main sind eigentlich „Wasserliefergebühren“. Finanziert werden damit die Infrastruktur und Technik, um das Trinkwasser zu fördern, zu speichern, gegebenenfalls aufzubereiten und in die Haushalte zu leiten. Das Wasser selbst kostete bislang nichts.

Wie hoch ist das Entnahmeentgelt?

Anders als der Begriff Wassercent suggeriert, beträgt das Wasserentnahmeentgelt einheitlich zehn Cent pro entnommenem Kubikmeter (1.000 Liter) Grundwasser. Das entspreche laut Umweltministerium für die Endverbraucher rund fünf Euro pro Kopf und Jahr. Das Entgelt wird erst erhoben, wenn die gesetzlich festgelegte Freigrenze von 5.000 Kubikmetern jährlich überschritten wird. Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um einen Freibetrag: Wird die Schwelle überschritten, ist das Entgelt grundsätzlich für die gesamte entnommene Wassermenge zu entrichten. Bestimmte Wasserentnahmen sind zudem von der Abgabenpflicht ausgenommen.

Für kommunale Wasserversorger – wie im Würzburger Raum die Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH (TWV) – hat die Freigrenze praktisch keine Bedeutung, da ihre jährlichen Entnahmemengen regelmäßig deutlich über diesem Wert liegen. Entsprechend entfaltet die Freigrenze auch keine spürbare Wirkung für Haushaltskunden, die das von der TWV gewonnene Trinkwasser beziehen.

Welche Ausnahmen gibt es?

Von der Abgabenpflicht ausgenommen sind Nutzungen, die wasserrechtlich ohnehin erlaubnisfrei sind. Dazu zählen etwa Wasserentnahmen für den privaten Haushalt (zum Beispiel aus Gartenbrunnen), durch Wasser- und Bodenverbände, den landwirtschaftlichen Hofbetrieb in bestimmten Fällen oder das Tränken von Vieh außerhalb des Hofs. Außerdem sind die Wassernutzung zur Kühlung von Industrieanlagen, im Rahmen der Erzeugung erneuerbarer Energien oder zum Abpumpen von Löschwasser durch die Feuerwehr vom Wassercent befreit.

Werden Wasser und andere Getränke jetzt teurer?

Laut Umweltministerium sollen die Erhöhungen kaum merkbar sein – sofern Lebensmittelproduzenten ihre Mehrkosten auf die Verbraucher umlegen. Auf die „Halbe“ Bier oder auch die 0,75-Liter-Mineralwasserflasche wären es rechnerisch Bruchteile von einem Cent.

Was bringt der Wassercent ein?

Das Bayerische Umweltministerium schätzt die Einnahmen auf insgesamt rund 70 Millionen Euro pro Jahr. Die Umsetzung soll einfach und unbürokratisch sein.

Wofür wird das Entnahmeentgelt verwendet?

Die Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt dürfen laut der Gesetzesnovelle nur zweckgebunden für Maßnahmen zum Gewässer- und Grundwasserschutz sowie für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung verwendet werden.

Wer ist wie vom Wassercent betroffen?

Wer ist wie betroffen?Muss das Entgelt direkt bezahlt werden?Besonderheiten/FreimengenMögliche Mehrbelastung
Privathaushalte am NetzZahlung indirekt über WasserpreisKeine Freigrenze, aber geringer Pro-Kopf-VerbrauchWenige Euro pro Jahr
Wasserversorger/ZweckverbändeJa, ab bestimmter EntnahmemengeFreimenge pro Brunnen/Entnehmer,
können Gebühr kalkulatorisch weitergeben
Je nach Region merkbar in Gebühren
Landwirtschaft mit BrunnenNur oberhalb der FreimengeViele Betriebe voraussichtlich unterhalb der GrenzeStark gestreut, für Großbetriebe relevant
Industrie/GewerbeJa, ab FreimengeHöherer Wasserbedarf, daher deutlichere EffekteSpürbare Zusatzkosten je nach Branche

Weitere Informationen auf den Seiten des Bayerischen Umweltministeriums.

Warum gibt es Kritik am Wassercent?

Kritik an der Novelle des Bayerischen Wassergesetzes kommt unter anderem von Kommunen und Wasserversorgern. So moniert der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (VBEW) pauschale Ausnahmen vom Wassercent und das Fehlen einer genauen Erfassung der tatsächlichen Wasserentnahmemengen. Der Bayerische Bauernverband (BBV) bemängelt, die geplante Abgabe auf Grundwasserentnahmen belaste die Betriebe mit zusätzlichen Kosten und Bürokratie. Er fordert unter anderem eine Ausweitung der Freigrenze und eine klare Zweckbindung der Einnahmen. Dem BUND Naturschutz, der einen Wassercent grundsätzlich begrüßt, ist die Freigrenze von 5.000 Kubikmetern pro Jahr wiederum zu hoch. Außerdem kritisiert er fehlende Kontrollen und fordert digitale Wasserzähler, um echte Steuerungswirkung und mehr Gerechtigkeit zu erreichen.

Das sagt die TWV zum Wassercent

Im Würzburger Raum ist seit 1998 die Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH (TWV) – eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der WVV – für die Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Förderung des wichtigsten Grundnahrungsmittels an die Bürgerinnen und Bürger verantwortlich. Die Versorgung im Sinne der Lieferung des Trinkwassers wird durch die Stadtwerke Würzburg AG (STW) sichergestellt. Das sagt Armin Lewetz, Geschäftsführer der TWV und Vorstand der STW zur Gesetzesnovelle und zum Wassercent Bayern:

„Die Folgen des Klimawandels mit seinen Auswirkungen auf die Wasserwirtschaft sind in Nordbayern und somit auch im Versorgungsgebiet der WVV deutlich sichtbar. Die absolute Niederschlagsmenge und infolgedessen die Grundwasserneubildung sowie die Quellschüttungen gehen zurück. Die veröffentlichte Studie zur Wasserversorgungsbilanz Unterfranken 2035 der Regierung von Unterfranken wie auch aktuelle Forschungsergebnisse des Instituts für Geografie und Geologie der Universität Würzburg bestätige diese Entwicklung deutlich. Am 02.07.2025 wurde die seit 2006 höchste Tagesabgabe an Trinkwasser im Versorgungsgebiet verzeichnet. Derartige Lastfälle können nur beherrscht werden, wenn alle Gewinnungsanlagen verfügbar sind und die Ressourcen durch einen stringenten Trinkwasserschutz erhalten bleiben. Deshalb investiert die TWV aktuell in Wasseraufbereitungsanlagen zur Qualitätssicherung und in neue Hochbehälter zur Versorgungssicherheit. In diesem Zusammenhang ist die Ausweitung unseres Trinkwasserschutzgebietes für die Zeller Quellen unumgänglich und überfällig wie auch die konsequente Vermeidung zusätzlicher Risiken im Einzugsbereich aller Brunnen und Quellen. Maßnahmen für eine sichere Trinkwasserversorgung sind somit bereits heute und nicht erst in Jahrzehnten zwingend erforderlich. Die Einführung des Wassercents hilft an dieser Stelle zur Bewältigung der regionalen Anforderungen nicht unbedingt weiter. Die Anbindung Nordbayerns an ein Fernwassernetz ist eine Aufgabe für die nächste Generation und trägt zur Versorgungssicherheit erst in Zukunft bei. Neben klugen Entscheidungen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung ist auch der bewusste Umgang beim Verbraucher mit entscheidend. Die TWV steht daher im direkten Kontakt zur Bürgerschaft.“

Das ändert sich für Wasserkunden der WVV

Geplant ist, dass die Wassercent-Abgabe eins zu eins auf den Endverbraucher umgelegt, d.h. auf den Wasserpreis aufgeschlagen wird. Die genaue abrechnerische Handhabung ist derzeit noch in Prüfung. Zu rechnen ist damit, dass der Grundpreis unverändert bleibt und sich nur der Arbeitspreis ab 1.7.2026 um den Wassercent in Höhe von 10 Cent (netto) pro Kubikmeter erhöhen wird – der Wassercent soll dabei transparent separat auf der Trinkwasser-Rechnung ausgewiesen werden.

Beispielrechnung: Der jährliche Wasserverbrauch von Haushalten in Deutschland liegt laut Umweltbundesamt im Durchschnitt bei rund 50.000 Litern pro Person. Für jeden Kubikmeter (= 1.000 Liter) werden 10 Cent im Sinne des Wassercent-Entgelts fällig. Bei etwa 50.000 Litern pro Jahr und Kopf ergäbe dies in Summe also 5 Euro. Bei einem Zwei-Personen-Haushalt wäre dementsprechend mit rund 10 Euro, bei einem Drei-Personen-Haushalt mit circa 15 Euro und bei einem Vier-Personen-Haushalt mit etwa 20 Euro im Sinne des Wassercent-Entgelts zu rechnen.

Hinweis zu Leitungsverlusten: Aufgrund von Leitungsverlusten in Höhe von circa 10 Prozent kann sich dies gegebenenfalls rechnerisch so auswirken, dass pro verkauftem Kubikmeter effektiv etwas mehr als 10 Cent Wassercent anfallen. Es handelt sich dabei nicht um eine Erhöhung des gesetzlich festgelegten Wassercent-Satzes, sondern um einen Mengeneffekt. Unter der Annahme, dass 10 Prozent Leitungsverlust bestehen, bedeutet das: Der Versorger muss 1,10 m³ fördern, um 1,00 m³ beim Kunden abrechnen zu können. Der Wassercent fällt auf die entnommene Menge an und würde demnach wie folgt berechnet: 1,10 m³ × 0,10 € = 0,11 €.

Was sind Leitungsverluste? Leitungsverluste (auch Wasserverluste oder Netzverluste) beschreiben den Unterschied zwischen der Wassermenge, die ein Versorger in sein Rohrnetz einspeist, und der Menge, die tatsächlich beim Endverbraucher ankommt und abgerechnet wird. Diese Verluste entstehen zum Beispiel durch:

  • Undichte Leitungen oder Lecks im Netz
  • Rohrbrüche oder Undichtigkeiten bei Verbindungsstellen
  • Wasser, das bei Netzwerkspülungen oder am Hydranten abgegeben wird
  • Mess- oder Abrechnungsungenauigkeiten („scheinbare Verluste“)

Dabei geht das Wasser physisch verloren (versickert im Boden) oder wird ungemessen genutzt. Diese Verluste sind nicht trivial: in Bayern liegen die Leitungsverluste laut Erhebungen bei durchschnittlich 10,3 Prozent (in 2019), können aber auch höher ausfallen, wenn das Netz älter ist oder viele Lecks vorkommen. Insgesamt ist das deutsche Trinkwassernetz mit ca. 6 Prozent Verlustmenge eines der effizientesten in Europa.

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