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WVV EnergieSparPrämie: So gibt’s den Zuschuss für ein neues Gerät

Die ESP ist auch 2023 wieder da!

Wer als WVV Energiekunde/-in ein neues Haushaltselektrogerät kauft, spart jetzt wieder doppelt: Zum einen sind moderne Geräte besonders energieeffizient, zum anderen können Kundinnen und Kunden die WVV EnergieSparPrämie beantragen und einen Zuschlag von 60 Euro bekommen.

EnergieSparPrämie beantragen. Foto: AdobeStock // Westend61

Um ihre Strom- und Gaskosten zu senken, suchen viele Verbraucher/innen Wege Energie langfristig zu sparen.

Die WVV Energie unterstützt ihre Kunden/innen auch dieses Jahr wieder und klärt auf, welche Einsparmöglichkeiten besonders effektiv sind. Neben hilfreichen Energiespartipps fördert das Unternehmen auch den Kauf neuer Elektrogeräte. Denn mit der Nutzung energieeffizienter Haushaltsgeräte können, laut dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Haushalte bis zu 50 Prozent Strom einsparen.

„Als Energieversorgungsunternehmen sieht sich die WVV Energie gegenüber Umwelt und Gesellschaft verpflichtet, energiesparende Maßnahmen zu fördern. Darum unterstützten wir auch 2023 wieder den Kauf von neuen und deutlich sparsameren Haushaltsgeräten“, erklärt Dörte Schulte-Derne, Geschäftsführerin WVV und Vorständin Stadtwerke Würzburg.

„Als Energieversorgungsunternehmen sieht sich die WVV Energie gegenüber Umwelt und Gesellschaft verpflichtet, energiesparende Maßnahmen zu fördern. Darum unterstützten wir erneut den Kauf von neuen und deutlich sparsameren Haushaltsgeräten.“

Dörte Schulte-Derne, Geschäftsführerin WVV und Vorständin STW AG

Wie funktioniert die WVV EnergieSparPrämie?

Den Zuschuss von 60 Euro erhalten WVV Strom- oder Gaskunden/innen beim Neukauf eines energieeffizienten Haushaltsgeräts. Gefördert werden:

Wer sich zwischen dem 1. September und dem 31. Dezember 2023 für einen Kauf entscheidet, bekommt die Prämie pro Gerät ausgezahlt. Dafür genügt es, eine Rechnungskopie und den Förderantrag einzureichen. „Kunden/innen, die sich gerade erst einen neuen Kühlschrank oder eine Waschmaschine gekauft haben, brauchen sich nicht zu ärgern. Die Förderung können sie auch rückwirkend beantragen, wenn der Kauf maximal vier Wochen vor Aktionsstart stattgefunden hat. Dabei ist es egal, ob das Gerät online oder offline gekauft wurde. Hauptsache, es ist neu und energieeffizient, also einer hohen Energieeffizienzklasse zugeordnet,“ so Dörte Schulte-Derne. 

Hier können Sie den Förderantrag einreichen

Den ausgefüllten Förderantrag können Kunden zusammen mit der Rechnungskopie:

„In unserem Kundenzentrum in der Domstraße liegen auch Papieranträge,
die man vor Ort ausfüllen und zusammen mit der Rechnungskopie direkt abgeben
kann. Wichtig ist nur, dass Kunden den Förderantrag spätestens vier Wochen nach
Kauf einreichen“, erklärt Dörte Schulte-Derne. Die Prämie gibt es so lange, bis der
WVV-Fördertopf ausgeschöpft ist. „Schnell sein lohnt sich also!“ findet
Schulte-Derne. 

Geräte mit diesen Energieeffizienzklassen fördert die WVV Energie

Mit der WVV EnergieSparPrämie fördert die WVV Energie Kühlschränke, Kühl-Gefrierkombinationen, Wein-Kühlschränke, Gefrierschränke/Gefriertruhen, Geschirrspüler und Waschtrockner (Waschmaschinen mit integrierter Trocknerfunktion) mit den Energieeffizienzlabeln A, B und C.

Waschmaschinen ausschließlich mit der Klasse A.

Wäschetrockner mit der alten Energieeffizienzkategorie A+++; Dunstabzugshauben mit A++ und Backöfen mit A+.

„Mit Geräten dieser Klassen fördern wir die Stromeinsparung. Denn darum geht es uns ja bei der WVV EnergieSparPrämie. Wir haben uns genau überlegt, welche Geräte wir generell fördern. Elektrische Heizlüfter oder Raumklimaanlagen wollten wir beispielsweise nicht mit aufnehmen. Mit diesen Geräten wird unnötig Strom verbraucht“, erklärt Dörte Schulte-Derne.

förderungsfähige EEF-Klassen: A,B,C für Kühlschrank, Kühl-Gefrierkombination, Wein-Kühlschrank, Gefrierkühlschrank und -truhe, Geschirrspüler, Waschtrockner und nur bei A eine Waschmaschine
Förderungsfähige EEF-Klasse. Foto: WVV

Energieeffizienzklassen einfach erklärt

 Auch wenn einige Modelle bei der Anschaffung etwas günstiger sind, ist es wichtig, auf die Energieeffizienzklassen zu achten. Denn ein Energiefresser, der über mehrere Jahre in Betrieb ist, kann hohe laufende Kosten verursachen und schadet zudem der Umwelt.

Die Klassen geben sicher Auskunft, ob das neue Gerät viel oder wenig im Vergleich zu ähnlichen Modellen verbraucht. Seit März 2021 gibt es eine neue Einteilung: Klasse A steht für eine hohe Effizienz. Die niedrigste Stufe G weist auf einen hohen Energieverbrauch, also eine niedrige Effizienz hin. Vorerst gelten die neuen Labels für Kühl-und Gefriergeräte, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Waschtrockner sowie Monitore und Fernseher. 

 

In der alten Aufteilung ist die Klasse A in die Unterklassen A+++ und A++ gegliedert. Wäschetrockner, Backöfen und Dunstabzugshauben sind noch mit den alten Energieeffizienzklassen gekennzeichnet und werden nach und nach umgestellt. Durch die neue Einteilung erhofft sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine größere Klarheit und höhere Aussagekraft. Auch die Anforderung an die Sparsamkeit der Geräte steigt mit Einführung der neuen Skala. Während sich früher die meisten Modelle in der Kategorie A – also A+++ bis A++ – befanden, soll nun die Zuordnung bis zur Stufe G voll ausgeschöpft werden.

 

 

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