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Energieeffizienzgesetz: Das kommt auf Unternehmen zu

Mehr Tempo bei Klimaschutz und Energiewende – das ist das Ziel des neuen Energieeffizienzgesetzes. Der Entwurf schafft nun erstmals einen klaren Rahmen, um die Einsparziele der Bundesregierung zu erreichen. Auch für Unternehmen sollen strenge Vorgaben gelten. Die WVV Energie unterstützt mit ihrem Thermografie-Angebot dabei, diese umzusetzen.

Thermografieanzeige. Foto: AdobeStock // 35microstock

Ein effizienter Umgang mit Energie gilt als wichtiger Baustein auf dem Weg in eine grüne Energiezukunft – nicht nur zum Erreichen der Klimaziele. Auch die angespannte Lage an den Energiemärkten infolge des Angriffskriegs auf die Ukraine im vergangenen Jahr machte das noch mal deutlich. Doch dazu braucht es langfristig einen deutlichen und dauerhaften Rückgang des Energieverbrauchs. Der Entwurf zum neuen Energieeffizienzgesetz (EnEfG) schafft erstmals einen sektorenübergreifenden Rahmen für mehr Energieeffizienz in Deutschland. Und nimmt hierbei Bund, Länder, Behörden, Rechenzentren und Unternehmen in die Handlungspflicht. Doch die strengeren Vorgaben bergen auch Chancen, gerade für Firmen. Denn ein effizientes Energiemanagement wirkt sich langfristig positiv auf Bilanz und Kosten aus.

Ambitionierte Energieziele für die Bundesrepublik

Im April wurde der Gesetzesentwurf vom Bundeskabinett verabschiedet und liegt aktuell dem Bundestag zur Abstimmung vor. Planmäßig sollen die ersten Regelungen ab 2024 greifen. Basis des neuen Gesetzentwurfes sind die im März beschlossenen Anforderungen aus der Energieeffizienzrichtlinie (EED) der EU.

Diese zeigt bereits klare Ziele und Maßnahmen auf, um den Energieverbrauch in Europa nachhaltig und langfristig zu senken. Das neue Energieeffizienzgesetz soll wesentliche Anforderungen der EED umsetzen.

Konkret legt der Gesetzentwurf Energieeffizienzziele bis 2030 für Primär- und Endenergie auf Basis der EED fest. So soll der Endenergieverbrauch innerhalb der nächsten Jahre insgesamt um mehr als 550 Terawattstunden (TWh) sinken – im Vergleich zu 2008. Zusätzlich zeichnet das Gesetz weitere Maßnahmen für 2040 und 2045 vor. Diese sollen aber im laufenden Prozess überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Außerdem verpflichtet sich die Bundesregierung dazu, am Anfang jeder Legislaturperiode über die Fortschritte der Anpassungen zu berichten

Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

Beim Erreichen der Ziele sollen besonders Bund und Länder mit gutem Beispiel vorangehen. Sie werden durch das Energieeffizienzgesetz dazu verpflichtet, ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, die den Verbrauch bis 2030 jährlich auf Bundesebene um 45 TWh und auf Ländereben um 5 TWh reduzieren. Das Ziel: zwei Prozent Gesamtenergieeinsparung pro Jahr. Welche Schritte eingeleitet werden, entscheiden die öffentlichen Einrichtungen von Bund und Ländern eigenständig.

Außerdem nimmt das EnEfG erstmals Rechenzentren in die Pflicht, ihre Energieeffizienz zu steigern. So müssen neue Anlagen Energieeffizienzstandards entsprechen, einen geringen Energiebedarf für die Kühlung aufweisen und Abwärme sinnvoll nutzen. Darüber hinaus sollen Betreiber von Rechenzentren verstärkt auf erneuerbare Energien setzen. Sie werden verpflichtet, ab dem kommenden Jahr 2024 Strom aus ungeförderten Erneuerbare-Energien-Anlagen zu nutzen, zunächst mit einer verbindlichen Quote von 50 Prozent, ab 2027 von 100 Prozent. Die Beschaffung darf aber rein bilanziell erfolgen.

Strengere Auflagen für Unternehmen

Auch für Unternehmen sieht das neue EnEfG umfassende Vorgaben vor. Diese beinhalten etwa eine Pflicht zu regelmäßigen Energieaudits oder der Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems. Dabei ist künftig nicht mehr die Unternehmensgröße ausschlaggebend. Vielmehr kommt der Energieverbrauch als Maßstab zum Tragen. Firmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden (GWh) müssen demnach regelmäßig Energieaudits durchführen. Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 15 GWh pro Jahr sind außerdem verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen sowie konkrete Pläne zu Effizienzmaßnahmen auszuarbeiten und zu veröffentlichen. Allerdings müssen nur wirtschaftlich vorteilhafte Maßnahmen umgesetzt werden. Auch über die konkrete Ausgestaltung entscheiden Firmen selbst. Übrigens: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vergibt im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft umfassende Förderungen, um Betrieben den Einstieg in die Energiewende zu erleichtern.

Thermografie-Analyse als Einstieg

Die WVV Energie unterstützt Unternehmen auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz. Ein erster Schritt ist etwa eine sogenannte Thermografie-Analyse. In Kooperation mit der Würzburger Umwelt- und Qualitätsmanagement Consulting GmbH (WUQM) bietet die WVV-Energie unter anderem das Messsystem Digitale Thermografie 360° (DT360°) an. Hierbei werden zunächst Wärmeverluste aufgedeckt und anschließend das konkrete Einsparpotenzial an Energie und Kosten ermittelt sowie die so eingesparten Emissionen an CO2 berechnet. „Um Unternehmen noch stärker auf dem Weg in einen energieeffizienten Alltag zu unterstützen, haben wir unser bestehendes Produkt kürzlich weiterentwickelt. So können wir jetzt zusätzlich eine Analyse der Fassadenstruktur anbieten, welche die Ergebnisse sinnvoll ergänzt und abrundet“, erklärt Dr. Sebastian Fiedler, Energieberater und Energieeffizienzexperte bei WUQM. In der nächsten Ausgabe des WVV-Newsletters für Partnerunternehmen Energie Plus gibt er im Interview Einblicke in das neue Angebot und beleuchtet, welche Vorteile sich daraus für Unternehmen ergeben.

Abwärme sinnvoll nutzen

Ein weiterer Punkt des EnEfG geht konkret auf die Verwendung von Abwärme ein. Diese soll künftig besser genutzt werden, etwa zum Heizen von Büroräumen. Unternehmen sind deshalb im Rahmen des neuen Gesetzes verpflichtet, Abwärme aus Produktionsprozessen zu vermeiden oder, wenn das nicht möglich ist, die entweichende Energie an anderer Stelle wiederzuverwenden. So geht nicht nur insgesamt im Produktionskreislauf weniger Energie verloren. Durch ein gutes Energiemanagement und die strategische Nutzung von Abwärme lässt sich zusätzlich einiges an Primärenergie einsparen. Weitere Details finden sich im Gesetzesentwurf.

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