Einmal im Jahr können Halterinnen und Halter eines reinen Elektrofahrzeugs die sogenannte Treibhausgasminderungsquote – kurz THG-Quote – beantragen. Die WVV Energie übernimmt die Abwicklung und zahlt bei erfolgreicher Prüfung die entsprechende Prämie aus.
Im vierten Quartal 2026 gelten folgende Beträge:
| Kunden- gruppe | Bisherige Auszahlung | Auszahlung ab 1. Oktober 2026 |
| WVV-Energiekunden/innen | 290 € | 350 € |
| Nicht-Energiekunden/innen | 270 € | 330 € |
Wer kann die höhere Prämie erhalten?
Die erhöhten Beträge gelten für Halterinnen und Halter eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.
Entscheidend ist:
- Für das betreffende Fahrzeug darf im Jahr 2026 noch kein THG-Antrag gestellt worden sein.
- Die Antragstellung zu den neuen Konditionen ist ab dem 1. Oktober 2026 möglich.
- Pro Fahrzeug und Kalenderjahr kann die THG-Quote grundsätzlich nur einmal beantragt werden.
- Plug-in-Hybride sind nicht teilnahmeberechtigt.
Wer die THG-Quote für sein Fahrzeug 2026 bereits beantragt hat, kann nicht nachträglich von der höheren Auszahlung profitieren.
Wichtig: Wie lange die Konditionen für das vierte Quartal verfügbar sind, steht derzeit noch nicht fest. Wer die THG-Prämie für 2026 noch nicht beantragt hat, sollte daher nicht zu lange warten. Jetzt THG-Prämie beantragen!
THG-Quote einfach erklärt
Hinter der THG-Quote steht ein gesetzlich geregeltes Verfahren im Verkehrssektor. Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen, müssen gesetzliche Vorgaben zur Treibhausgasminderung erfüllen. In diesem Zusammenhang können bestimmte anrechenbare Mengen aus dem Betrieb reiner Elektrofahrzeuge berücksichtigt, gebündelt und vermarktet werden.
Für Halterinnen und Halter bedeutet das: Sie müssen sich nicht selbst um die einzelnen Schritte kümmern. Die WVV Energie übernimmt die Einreichung und weitere Abwicklung des Antrags. Nach der Prüfung und Bestätigung der Voraussetzungen wird die Prämie ausgezahlt.
Wer elektrisch fährt, kann auch beim Laden profitieren
WVV Energie begleitet E-Mobilität nicht nur bei der THG-Prämie, sondern auch unterwegs.
Mit der WVV-Komfortkarte können E-Auto-Fahrerinnen und E-Auto-Fahrer an den öffentlichen E-Ladestationen der WVV Energie laden und bargeldlos bezahlen. Insgesamt stehen in Würzburg und Umgebung mehr als 425 Ladepunkte zur Verfügung.
Für WVV-Energiekunden/innen kommt ein besonderer Vorteil hinzu: Sie erhalten mit der Komfortkarte Zugang zu einem exklusiven Ladetarif. Bei einer Fahrleistung von 10.000 Kilometern pro Jahr können sich daraus bis zu 260 € Kundenvorteil ergeben. Der konkrete Vorteil hängt unter anderem vom Ladeverhalten und den jeweils geltenden Preisen ab.
Auch praktisch ist die Ladekarte: Das Guthaben lässt sich mit der Komfortkarte der WVV online aufladen und die eigenen Ladevorgänge können bequem eingesehen werden.
Mehr zur WVV-Komfortkarte und zum Laden unterwegs.
Antrag stellen – ganz einfach
Ein Foto vom Fahrzeugschein und ein paar Angaben online – und schon ist der Antrag auf den Weg gebracht. Bis zur Auszahlung braucht es anschließend etwas Geduld: Die Prüfung durch das Umweltbundesamt kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. In manchen Fällen kann es bis zu sechs Monate dauern, bis die Bestätigung vorliegt und die Auszahlung erfolgen kann.
Das Wichtigste auf einen Blick
- 350 Euro für WVV-Energiekunden
- 330 Euro für Nicht-Energiekunden
- Antrag zu den neuen Konditionen ab 1. Oktober 2026
- Voraussetzung: rein batterieelektrisches Fahrzeug
- Für das betreffende Fahrzeug darf 2026 noch kein THG-Antrag gestellt worden sein
- Auszahlung nach erfolgreicher Prüfung und Bestätigung der Teilnahmevoraussetzungen
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