Welche Arten von PV-Anlagen werden von der Stadt gefördert?
Die Stadt fördert Photovoltaikanlagen auf Hausdächern oder Fassaden, Mieterstrommodelle und Balkonkraftwerke.
Bei PV-Anlagen auf dem Eigenheim gilt das Programm auch bei denkmalgeschützten Immobilien.
Mieterstrommodelle sind Systeme, bei denen Vermieterinnen oder Vermieter den erzeugten Solarstrom direkt an die Bewohnerinnen und Bewohner des Gebäudes liefern. In diesem Fall bezieht sich die Förderung auf den gesamten Aufbau und den Betrieb.
Balkonkraftwerke sind kleinere Modelle, die kinderleicht Strom vom Balkon oder Garten in die Steckdose liefern. Als einfachste Art, autark Ökostrom herzustellen, gelten sie als ein wichtiger Baustein für die Energiewende und sind zudem eine günstige Möglichkeit, langfristig in Sachen Energiekosten zu sparen. Dank der unkomplizierten Installation und der nachhaltigen Vorteile sind Balkonkraftwerke perfekt für Mieterinnen und Mieter, die keinen Platz für eine große Dach-Solaranlage haben. Die Bedeutung von Balkonsolaranlagen hat auch die Bundesregierung erkannt. Mit dem Solarpaket 1, welches im April 2024 in Kraft getreten ist, ist die Anschaffung und der Betrieb der kleinen Stromkraftwerke für Mieterinnen und Mieter noch einfacher geworden. Die WVV bietet unterschiedliche Modelle von Balkonkraftwerken an.
Wie hoch ist die Förderung der Stadt Würzburg?
Die Förderung ist abhängig von Größe und Modell der Solaranlage.
Bei größeren PV-Anlagen entscheiden Leistung und die Größe des Systems. Pro Kilowattpeak installierte Leistung gibt es in der Regel zwischen 150 und 200 Euro.
Mieterstrommodelle werden pauschal mit 2.000 Euro und zusätzlichen 150 Euro pro Kilowattpeak installierte Leistung gefördert.
Wie beantrage ich die Förderung für PV-Anlagen und Balkonkraftwerke in Würzburg?
Das Antragsformular ist online herunterzuladen und auszufüllen. Nachdem Sie das Formular per E-Mail oder postalisch eingesendet haben, bearbeitet die Stadt den Antrag. Das kann bis zu acht Wochen dauern. Gibt es keine weiteren Rückfragen, wird der Förderantrag beschieden und die PV-Anlage kann beauftragt werden.
Welche aktuellen Regelungen gelten für Balkonkraftwerke?
Zum 26. April 2024 beschlossen der Bundestag und der Bundesrat die Neuerungen des Solarpakets 1 – und machten damit die Anschaffung und den Betrieb von Balkonkraftwerken um einiges einfacher. Die sind die wichtigsten Änderungen:
Entbürokratisierung
- Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist bei Neuanschaffung einer Balkon-PV-Anlage nicht mehr nötig.
- Die Anmeldung beim Marktstammregister wurde vereinfacht und beschränkt sich nur noch auf fünf Angaben zur Stecker-PV-Anlage.
Kein digitaler Stromzähler
- Der digitale Zähler, der die Strommenge erfasst, die in das öffentliche Netz einfließt, und die Menge, die vom Energieversorger bezogen wird, muss nicht direkt eingebaut werden.
- Übergangsweise darf ein rückwärtsdrehender Zähler benutzt werden.
Schukostecker erlaubt
- Bislang waren die dreipoligen und sichereren Wieland-Stecker verpflichtend und sorgten für Installationskosten von bis zu 200 Euro.
- Sobald die Elektronorm offiziell überarbeitet ist, reichen künftig herkömmliche Schutzkontaktstecker aus – auch Schukostecker genannt.
Mehr Leistung
- Die Leistungsobergrenze für die Anmeldung wurde angehoben. Das bedeutet für Betreiberinnen und Betreiber: Die vereinfachte Anmeldung gilt ab sofort für Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt 800 Voltampere.
Änderung des Wohnungseigentums- und Mietrechts
- Vermieterinnen und Vermieter sowie Wohnungseigentumsgemeinschaften können der Installation von Balkon-PV-Anlagen nicht mehr widersprechen
Wieso lohnen sich PV-Anlagen und Balkonkraftwerke?
Photovoltaik ist essenziell, um Emissionen einzusparen und das Klimaziel der Stadt zu erreichen: Würzburg möchte bis 2040 klimaneutral werden. Auch für Betreiberinnen und Betreiber haben kleine und große Solaranlagen viele Vorteile:
- Im Vergleich zu Strom vom Versorger ist Strom vom eigenen Balkonkraftwerk bis zu fünfmal günstiger. Größere PV-Anlagen decken außerdem rund 30 Prozent des eigenen Stromverbrauchs eines Haushalts mit Batteriespeicher sogar bis zu 70 Prozent.
- Überschüssiger Solarstrom kann gegen eine Einspeisevergütung in das lokale Netz abgegeben werden.
- Selbst Strom zu produzieren, macht unabhängiger vom Energieversorger und kann als finanzielle Absicherung dienen.
- Eine eigene PV-Anlage trägt maßgeblich zur Energiewende bei und verkleinert den persönlichen CO2-Fußabdruck.
- In Zukunft könnte PV verpflichtend werden. Derzeit sind Förderungen der Stadt und des Bundes besonders attraktiv und rentabel.
Welche Angebote hat die WVV im Bereich Photovoltaik?
Wir verkaufen ein steckerfertiges Komplettset, das Sie kinderleicht über eine haushaltsübliche Steckdose einbinden können. Damit tanken Sie nicht nur klimaneutral Strom vom eigenen Balkon oder Garten, sondern sparen langfristig auch Energiekosten.
Das Paket umfasst 2 Solarmodule mit bis zu jeweils 400 Watt Ausgangsleistung, einen 600 Watt Mikrowechselrichter, einen Schukostecker und das Befestigungssystem – alles für 499 Euro.
WVV Energiekunden/innen profitieren von einem Vorteilspreis von 399 €!
Mehr Details zum Balkonkraftwerk gibt es auf der Webseite.
Wer in Sachen Photovoltaik noch größer denkt und eine Dachanlage auf dem Eigenheim installieren möchte, ist beim PV-Check der WVV genau richtig. Mit dem Check können Sie online komplett kostenlos Ihr persönliches Einsparpotenzial durch eine Solaranlage berechnen lassen.
Wer schon jetzt überzeugt ist, dass die Zeit für eine eigene Solaranlage gekommen ist, findet bei der WVV das passende Angebot. Über die WVV-Energiefreiheit können Sie eine fertige PV-Anlage direkt bestellen – Lieferung und Montage inklusive.
Alle Informationen zur Förderung „Klimaneutral Wohnen“ und zu Beratungsmöglichkeiten finden Sie auf der Webseite der Stadt Würzburg.