Wie melde ich meinen Wohnsitz um oder ab? Wann sollte mein Energieversorger vom anstehenden Umzug benachrichtigt werden? Neben dem Kistenpacken und Ausmisten stehen bei einem Umzug viele Aufgaben an. Wer sein Zuhause wechseln möchte, sollte frühzeitig mit der Planung beginnen. Die WVV Energie gibt Tipps, wie der Umzug reibungslos klappt.
Sobald der neue Mietvertrag unterschrieben ist, steigt die Vorfreude. Jetzt geht es bald in die neue Wohnung oder ins neue Haus. Bevor es jedoch ans Kistenpacken geht, gilt es, noch einiges zu regeln. Für einen guten Überblick sind Umzugs-Checklisten oder auch eine To-do-Liste hilfreich.
Womit beginne ich bei der Umzugsplanung?
Das Offensichtliche zuerst: den Umzugstermin genau festlegen. Hört sich einfacher an, als es ist. Denn bevor man den Tag des Umzugs im Kalender rot anstreichen kann, sind einige Dinge zu organisieren. So muss der Arbeitgebende informiert und der Urlaubsantrag freigegeben werden. Findet der Wohnungswechsel berufsbedingt statt, gewähren viele bezahlten Sonderurlaub. Aber auch wer aus privaten Gründen umzieht, kann von der Arbeit freigestellt werden. Familien mit Kindern sollten sich zudem frühzeitig um die Betreuung des Nachwuchses für den Tag des Umzugs kümmern. Wichtig: Abklären, ob die Vermietenden der alten und neuen Immobilie am Wunschtermin zur Schlüsselübergabe verfügbar sind. Außerdem lohnt es sich, so früh wie möglich zu prüfen, ob Umzugstransporter am geplanten Wunschtermin kostengünstig zur Verfügung stehen. Ratsam ist, mehrere Angebote für einen Transporter einzuholen und frühzeitig zu reservieren. Gleiches gilt für alle, die beim Wohnungswechsel von einem Umzugsunternehmen unterstützt werden möchten. Auch hier ist ein Vergleich des Preis-Leistungsverhältnisses hilfreich. Wer sich von Freunden/-innen helfen lassen möchte, sollte höflich anfragen, ob der vorgeschlagene Termin für alle zeitlich passt. Insbesondere für einen Umzug in die Innenstadt ist es ratsam, rechtzeitig eine Halteverbotszone zu beantragen. So können längere Laufwege und Platzmangel am Umzugstag vermieden werden.
Wer die Maße kennt, ist im Vorteil!
Je nach Mietvertrag reicht es nicht aus, die alte Wohnung „besenrein“ zu übergeben. Besonders intensiv genutzte Räume, wie beispielsweise die Küche, müssen gegebenenfalls renoviert werden. Viele Mietverträge sehen „Schönheitsreparaturen“ vor. Unter diese fällt beispielsweise das Streichen der Wände. Auch für die neue Wohnung gibt es einiges vorzubereiten. Soll das zukünftige Heim in frischen Farben erstrahlen, ist es ratsam, hierfür genügend Zeit einzuplanen. Beim Streichen gilt: Zimmer ausmessen und den Farbverbrauch vor dem Kauf der Farben ausrechnen. Das schont nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel.
Nicht alle Vorhänge und Teppiche der alten Wohnung passen problemlos in die neue. Auch hier ist es hilfreich, Deckenhöhe und Bodengröße der Zimmer auszumessen. So kann man vorab die geliebten Vorhänge gegebenenfalls kürzen oder am Saum etwas verlängern. Außerdem wichtig: das Ausmessen der Transportwege, wie Türen, Treppen und Fahrstühle. Passt der Kleiderschrank durch die Zimmertür? Und was ist mit der engen Wendeltreppe? Wer vorab die Maße kennt, erlebt am Umzugstag keine bösen Überraschungen und kann den fleißigen Helfern/-innen sogar einen Möbelstellplan an die Hand geben.
Um die benötigte Zahl an Umzugskartons abschätzen zu können, hilft es eine Liste mit dem gesamten Umzugsgut zu erstellen. Mit der interaktiven PDF-Checkliste zur Wohnungseinrichtung behalten Umziehende hier einen guten Überblick.
Neben dem Kauf neuer Kartons bietet es sich auch an, wiederverwendbare Umzugskisten zu mieten. Das schont die Umwelt. Packpapier am besten schon vorher sammeln oder Freunde/-innen fragen, ob sie welches zu entsorgen haben. So muss man kein neues kaufen und trägt zur Nachhaltigkeit bei.
Tipp: Wer die Umzugskisten mit dem Inhalt und den dafür vorgesehenen Ort beschriftet, behält einen besseren Überblick. Zudem geben Aufkleber an den Zimmertüren, die zur Kartonbeschriftung passen, den Helfer/-innen eine gute Orientierung.
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Übergabe der alten Wohnung
Wichtig ist, den Mietvertrag fristgerecht zu kündigen. Ist die Frist überschritten, kann es teuer werden, da gegebenenfalls auch nach dem Auszug eine weitere Monatsmiete fällig wird. Wer früher aus dem Mietvertrag raus möchte, kann mit Zustimmung des Vermietenden selbst eine/-n Nachmieter/-in suchen. Hierzu Wohnungsannoncen im Internet, der Zeitung oder im Supermarkt veröffentlichen beziehungsweise aushängen. Mit dem/-r Nachmieter/-in lassen sich eventuell Absprachen bezüglich Möbelübernahmen und Renovierungsarbeiten treffen.
Telefon- und Energievertrag mit umziehen
Wer umzieht, sollte die Kündigungsfrist des bisherigen Kommunikationsdienstleisters ebenfalls im Blick behalten und sich gleich über Netzverfügbarkeit und Anschlüsse in der neuen Wohnung informieren. Auch einen Termin zum Ablesen der Zählerstände zu vereinbaren, ist wichtig. Bei einem Wohnungswechsel kann der Energievertrag in der Regel übernommen werden. Den anstehenden Umzug dann ganz einfach im WVV Onlineservice oder telefonisch unter 0931 36 1155 anmelden. Für die Zählerablesung das Zählerstandsformular ausfüllen und per E-Mail an info@wvv.de schicken oder persönlich im WVV Kundenzentrum (Domstraße 26, 97070 Würzburg) abgeben. Weitere Informationen rund um die Themen Umzug und Energieversorgung finden Sie hier.
Nachsendeauftrag Post und andere Formalitäten
Behörden, aber auch Vertragspartner müssen rechtzeitig über den Umzug informiert werden. Hier sollten Sie Ihre neue Adresse in jedem Fall melden:
- Autobesitzer sollten der Kfz-Versicherung frühzeitig die neue Anschrift zukommen lassen. Fahrzeugpapiere müssen bei der Kfz-Zulassungsstelle geändert werden.
- Ihre Bank sollte über den Wohnungswechsel Bescheid wissen. Prüfen Sie in diesem Zuge auch Daueraufträge wie Miete oder Abonnements.
- Das Finanzamt muss nur bei einem Umzug in eine andere Stadt informiert werden.
- Wer Leistungen von Ämtern wie Kindergeldstelle, Elterngeldstelle, BAföG-Amt, der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bezieht, sollte hier ebenfalls den Adresswechsel melden.
- Rundfunkbeitrag
Damit trotzdem kein Brief oder Paket verloren geht, am besten der Deutschen Post einen Nachsendeauftrag erteilen. Dieser läuft wahlweise sechs oder zwölf Monate lang. Sobald die neue Wohnung dann bezogen ist, ist es ratsam, sich möglichst rasch im Einwohnermeldeamt auf die neue Adresse umzumelden.
Was ist nach dem Umzug noch zu erledigen?
Mit einer netten Karte können Familie, Freunde/-innen und Geschäftskunden/-innen über die neue Adresse informiert werden. Nach dem Umzug ist es ratsam, in Briefen für einige Zeit auf die neue Adresse zu verweisen. Je nachdem wie viele andere Mieter/-innen sich im Gebäudekomplex befinden, können die neu Zugezogenen sich entweder persönlich vorstellen oder auch eine kleine Karte ins Postfach legen.
Checkliste für die Umzugsorganisation
Mit einem Umzug ist mehr als nur der Transport des eigenen Hab und Guts in die neuen vier Wände verbunden. So gilt es bereits einige Wochen vor dem großen Umzugstag einiges in die Wege zu leiten, damit am Ende alles glattläuft. Für die Organisation des Umzugs ist unsere Checkliste ideal!